Gesamtschweizerisch besteht seit 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden in elektronischer Form einzureichen.
Zu diesem Zweck muss zwingend eine der beiden vom Bund anerkannten Zustellplattformen (IncaMail, PrivaSphere) verwendet werden. Diese können ins Benutzerkonto des Kantons Zug eingebunden werden und erfordern keine zusätzliche Registrierung.
Bundesregister der E-Mail-Adressen
Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, die E-Mail-Adressen der registrierten «ZUGLOGIN»-Benutzer ins eGov-Teilnehmerverzeichnis des Bundes einzutragen. Dieses geschützte elektronische Verzeichnis ermöglicht den behörden-, kantons- und plattformübergreifenden sicheren Datenverkehr.
Aus Datenschutzgründen erfordert die Weitergabe einer E-Mail-Adresse ans Bundesregister die explizite Zustimmung des Teilnehmers.
Hinweise zur Nutzung
Das eGov-Teilnehmerverzeichnis erreichen Sie im jeweiligen Zustellplattform-Konto unter «eGov-Verzeichnis». Bitte erfassen Sie für Suchvorgänge jeweils die vollständige E-Mail-Adresse im Suchfeld. Aus Sicherheitsgründen dürfen eGov-Teilnehmer nur bei exakten Treffern angezeigt werden.
Gesetzliche Grundlagen
E-Justice
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Anerkannte Zustellplattformen