Entscheide und andere amtliche Mitteilungen können sicher und rechtsgültig über eine anerkannte Plattform verschickt und empfangen werden. Im Unterschied zum ungeschützten E-Mail-Verkehr wahrt die Zustellung über eine solche Plattform die Vertraulichkeit und Integrität der Dokumente. Zudem lassen sich sowohl der Versand als auch der Erhalt einer Nachricht zeitgenau nachweisen.
Für die sichere Zustellung stehen Ihnen zwei Plattformen zur Verfügung:
Secure Messaging (PrivaSphere AG)
IncaMail der schweizerischen Post
Die Eröffnung des Zustellkontos wie auch der Empfang von verschlüsselten E-Mails von Amtsstellen ist für Sie jederzeit kostenlos. Über Ihr sicheres Mail-Konto können Sie zudem monatlich bis zu 90 (PrivaSphere) resp. 10 (IncaMail) verschlüsselte Meldungen an beliebige Empfänger verschicken - dies im Rahmen der kostenlosen Basispakete, welche Ihnen von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise zur Wahl
Falls Sie bereits über ein Konto bei PrivaSphere oder IncaMail verfügen, dann wählen Sie die betreffende Plattform aus. Bei der ersten Anmeldung via Zuglogin sollten Sie Ihr bestehendes Zustellkonto mit Ihrem kantonalen Benutzerkonto verbinden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich jeweils bequem über Zuglogin bei der Zustellplattform anmelden.
Entscheiden Sie sich für einen der beiden Anbieter, falls Sie noch kein sicheres E-Mail-Konto besitzen. Beim ersten Anmelden via Zuglogin wird automatisch ein Konto bei der ausgewählten Zustellplattform erstellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich über Zuglogin bei PrivaSphere oder IncaMail anmelden.
Rechtsgültige Übermittlungen sind nur möglich, wenn die verifizierte E-Mailadresse im eGov-Teilnehmerverzeichnis des Bundes eingetragen ist. Zusatzinformationen zur Nutzung finden Sie unter «eGov-Verzeichnis Schweiz».
Gesetzliche Grundlagen
BGS 162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen
BGS 162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Dort, wo die Behörden dies anbieten, können Ihnen Verfügungen und Entscheide elektronisch zugestellt werden. Wählen Sie diese Möglichkeit, wird im Bedarfsfall eine Abholeinladung an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Abholeinladung beginnt die siebentägige Abholfrist. Sofern Sie die Verfügung bzw. den Entscheid innert dieser Frist nicht herunterladen, gilt die Verfügung bzw. der Entscheid als zugestellt (analog einem eingeschriebenen Brief).
Die Zustimmung zur elektronischen Zustellung von Verfügungen und Entscheiden können Sie jederzeit widerrufen. Für Verfügungen und Entscheide, für die bereits eine Abholeinladung an Ihre E-Mail-Adresse versandt wurde, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.